Wunschtermin für Selbstzahler

Selbstzahlerleistungen – flexibel und ohne lange Wartezeiten

Sind Sie gesetzlich versichert und möchten nicht lange auf einen MRT- oder CT-Termin warten?
Als Selbstzahler haben Sie die Möglichkeit, viele radiologische Untersuchungen unabhängig von der Kostenübernahme durch die Krankenkasse in Anspruch zu nehmen und Ihren Termin flexibel in unserer Praxis zu wählen.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Auf Wunsch erstellen wir Ihnen vorab gerne einen transparenten Kostenvoranschlag. Bitte beachten Sie hierzu auch den Hinweis „Selbstzahlerleistung“ auf dieser Seite.

Ihre Vorteile als Selbstzahler:

  • Flexible Terminwahl: Vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin innerhalb unserer verfügbaren Zeitfenster von Montag bis Freitag.
  • Individuelle Betreuung: Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen – inklusive ärztlichem Gespräch auf Wunsch.
  • Unabhängigkeit: Keine Bindung an Vorgaben oder Genehmigungsprozesse der Krankenkassen.
  • Transparenz: Klar nachvollziehbare Abrechnung nach GOÄ.
  • Mögliche steuerliche Vorteile: In bestimmten Fällen können Untersuchungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Bei Fragen beraten wir Sie gerne persönlich.

Terminanfrage

Sie möchten schnell und zuverlässig einen Termin vereinbaren, dann senden Sie uns nachfolgendes Formular ausgefüllt zurück und wir werden uns je nach Eingang Ihrer Anfrage innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen melden.



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Patientendaten


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Möglichkeiten für Kassenpatienten, einen zeitnahen Termin zu erhalten

Bei der Terminvergabe können wir leider nicht in jedem Fall beurteilen, welche Anliegen besonders dringlich sind und keinen Aufschub zulassen.

Als gesetzlich versicherte Patientin oder gesetzlich versicherter Patient stehen Ihnen jedoch verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, wenn Sie kurzfristig einen Termin benötigen:

Notfal-Termine

In Zusammenarbeit mit Ihrem überweisenden Hausarzt – HAVF (Hausarztvermittlungsfall)

Der Hausarztvermittlungsfall wird vom Haus- bzw. Kinderarzt ausgelöst.

Es obliegt den Haus- und Kinderärzten, aus eigener medizinischer Verantwortung den Hausarztvermittlungsfall auszulösen. Hierfür gibt es entweder eine medizinische Angemessenheit oder es besteht eine Unzumutbarkeit mit Blick auf den Patienten.

Die Voraussetzung für die Abrechnung eines Hausarztvermittlungsfalls ist, dass eine Haus- oder Kinderarztpraxis direkt einen Termin bei einem Facharzt vereinbart, der grundsätzlich innerhalb der nächsten vier Tage liegt. Die Nutzung des eTerminservice (eTS) ist hierbei nicht zwingend erforderlich. Die Terminabsprache kann auch auf klassischem Wege (z. B. auf Anfrage oder telefonisch) erfolgen.

Überweisungsschein mit einem sogenannten Vermittlungs-Code vom überweisenden Arzt (TSS)

Ihr überweisender Arzt kann in dringenden Fällen den Überweisungsschein mit einem Vermittlungscode versehen.

Um einen zeitnahen Termin zu vereinbaren, setzen Sie sich bitte telefonisch mit der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (Tel: 116117) in Verbindung und geben diesen Code telefonisch durch.

Somit erhalten Sie von der Terminservicestelle einen Terminvorschlag.

Sie sind Überweiser/Arzt?

ZUR TERMINBUCHUNG FÜR ÜBERWEISER

Hausarztvermittlungsfall

Fragen Sie Ihren Hausarzt nach einem entsprechenden Vermerk auf Ihrer Überweisung.

Ihr Hausarzt wird dann einen Termin für Sie bei uns innerhalb von 2 bis 35 Tagen vereinbaren.

Terminservicestelle (TSS)

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) bietet die Möglichkeit von TSS-Terminen.

Sprechen Sie mit dem überweisenden Arzt und bitten Sie ihn, einen Dringlichkeitscode auf Ihrer Überweisung zu vermerken. Falls er Ihren Fall als medizinisch dringlich sieht, kann er Sie damit als TSS-Terminfall einstufen.

Mit der Überweisung und dem entsprechenden Dringlichkeitscode können Sie entweder die Telefonnummer 116 117 anrufen oder einen Termin eigenständig über die Webseite https://www.eterminservice.de/terminservice buchen.

Sie erhalten dann einen Termin innerhalb von 2 bis 35 Tagen.

Gesetzlich versicherte Patienten

Bitte bringen Sie Ihren Überweisungsschein und Ihre elektronische Gesundheitskarte mit. 

Überweisungsschein

Radiologische Untersuchungen werden ausschließlich durchgeführt, wenn ein Überweisungsschein vorgelegt wird. Andernfalls müssten die Kosten  selbst getragen werden. Der Überweisungsschein darf zu Abrechnungszwecken frühestens im Quartal vor dem aktuellen Quartal ausgestellt worden sein.

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Bitte vergessen Sie nicht, bei jedem Termin Ihre elektronische Gesundheitskarte mitzubringen. Falls Sie keine besitzen oder Ihre Karte beschädigt ist, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Sie müssen diese dann innerhalb von 10 Tagen bei uns in der Praxis nachreichen.

Terminanfrage

Um die Untersuchungen optimal zu planen und vorzubereiten, ist es erforderlich, im Voraus einen Termin mit uns zu vereinbaren.

Der Überweisungsschein ist für jede radiologische Untersuchung die Grundlage.

Die genauen Informationen Ihres Arztes auf dem Überweisungsschein sind für uns von großer Bedeutung. Bitte halten Sie diesen bei der Terminvereinbarung bereit.

Beim Ausfüllen des Anmeldeformulars ist es wichtig genaue Angaben zur Ihrer Untersuchung anzugeben, da sonst das Gerät wieder umgebaut werden muss und dadurch längere Zeit der Untersuchung in Anspruch genommen wird.

Für die Vereinbarung eines Untersuchungstermins stehen Ihnen folgende Kontaktoptionen zur Verfügung:

Online Terminbuchung

Buchen Sie Ihren Termin direkt online.

ZUR ONLINE TERMINBUCHUNG

Telefon

Rufen Sie unsere zentrale Terminvergabe an und wir vereinbaren einen Termin mit Ihnen an einem unserer Standorte.

Bitte beachten Sie, dass es hierbei zu geringen Wartezeiten kommen kann.

Unsere Öffnungszeiten:

Montag – Freitag:
08.00 – 18:30 Uhr

+49 (0) 5621 7833 1000